Formalitäten / Vertragswesen vor einem Stellentritt bei der Zentra AG

Kommt es zwischen Ihnen und der Zentra AG zu einem Anstellungsverhältnis auf temporärer Basis, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Korrekte Angabe Ihrer Personalien
  • Zivilstand
  • Kinder (Sie erhalten das Anmeldeformular von der Zentra AG für den Bezug von Kinderzulagen)
  • AHV-Ausweis
  • Lohnkontoangaben: IBAN-Nummer oder Nummer des Postcheck-Kontos

Versicherungsschutz während des Arbeitsverhältnisses mit Zentra AG

Unfallversicherung (SUVA) Betriebs- und Nichtbetriebsunfall
Die Leistungen betragen 80% des versicherten Lohnes ab dem 3. Tag nach dem Unfalldatum. Der Unfall ist umgehend an die Zentra AG zu melden.

Krankentaggeldversicherung (Zürich Versicherungen)
Die Leistungen betragen 80% des versicherten Lohnes ab dem 3. Tag der Erkrankung. Eine Krankheit ist am ersten Tag (vor Arbeitsbeginn) der Einsatzfirma und der Zentra AG zu melden. Ab dem dritten Krankheitstag ist ein Arztzeugnis vorzulegen.

BVG (Pensionskasse)
In den folgenden Fällen sind Sie BVG-pflichtig:

  • Ab der 13. Kalenderwoche
  • Wenn Sie unterhaltspflichtig sind
  • Ab sofort bei unbefristeten Einsätzen, die länger als 13 Wochen vorgesehen sind

Ende des Arbeitsverhältnisses / Versicherungsschutzes

Beachten Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgende Punkte:

  • Sie sind nach dem letzten Arbeitstag weiterhin für 30 Tage gegen Unfall und Krankheit versichert. Wenn Sie innerhalb dieser 30 Tage eine Festanstellung antreten, müssen Sie nichts unternehmen, denn damit sind Sie beim neuen Arbeitgeber versichert
  • Wenn Sie keine Stelle antreten, empfehlen wir Ihnen, betreffend optimalem Versicherungsschutz mit Ihrem Versicherungsberater in Kontakt zu treten
  • Wenn Sie BVG-pflichtig waren, müssen Sie die Freizügigkeit auf die Kasse Ihres neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen lassen
  • Sie haben Anrecht auf ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung